Impressum
Büroadresse
Kurt- Schumacherstr. 20
63512 Hainburg
Tel.: 0 61 82 / 640 469 7
Fax: 0 61 82 / 640 469 3
E-Mail: info@rh-abenteuercamp.de
Geschäftsführer: Rafael Hilser
Abenteuercamp:
RH-Abenteuercamp
Neben der Hohl
Treffpunkt Wies
63500 Seligenstadt/Froschhausen
Verantwortlich für den Inhalt | Rafael Hilser |
zust. Amtsgericht: | Offenbach |
USt.-ID.: | 3582761966 |
Allgemeiner Disclaimer
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AGB
Teilnahme- und Geschäftsbedingungen von RH- Abenteuercamp
1.Teilnehmer:
Zur Teilnahme ist grundsätzlich jeder berechtigt, der physisch und psychisch dem jeweiligen Unternehmen entspricht. Die Anforderungen werden vor der Veranstaltung bekannt gegeben und erläutert! Minderjährige Teilnehmer bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten! Bei gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen ist der Teilnehmer verpflichtet die Abenteuerschule davon in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an Unternehmungen der Abenteuerschule ist grundsätzlich freiwillig und auf eigene Gefahr!
2.Durchführung:
Die Abenteuerschule verpflichtet sich, jede Aktion nach bestem Wissen und Gewissen vorzubereiten und durchzuführen! Der Durchführende der Aktion ist berechtigt und verpflichtet, Personen von einer Unternehmung auszuschließen, wenn er erkennt, dass diese Person psychisch oder physisch dieser nicht gewachsen ist und so seine eigene und /oder die Sicherheit
3.Verpflegung:
Die Art der Verpflegung wird vor der Veranstaltung festgelegt. Es wird unterschieden in - Selbstversorger: Der Teilnehmer ist für seine gesamte Verpflegung in entsprechend ausreichender Form selbst verantwortlich./ Hinweise des Leitenden einer Tour sind Folge zu leisten! - Vollverpflegung : Der Teilnehmer wird von der Abenteuerschule im Rahmen der Unternehmung voll versorgt. Auf vorher bekannte Besonderheiten in den Ernährungsgewohnheiten der Teilnehmer (aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen z.B. Vegetarier) kann natürlich eingegangen werden. Der Umfang der Verpflegung wird auf die Erfordernisse der Unternehmung zugeschnitten.
4.Hygiene :
Outdoor-Veranstaltungen machen es notwendig, die Verpflegung oft auf einfachem Niveau zu halten. So wird oft am offenen Feuer gekocht. Die Teilnehmer sind zum nicht gewachsen ist und so seine eigene und /oder die Sicherheit Teil an der Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung beteiligt der Gruppe gefährdet. (Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung) Der Durchführende ist verpflichtet, eine Aktion abzubrechen, wenn nach seiner Analyse der objektiven Gefahren (z.B. Gewitter) und der subjektiven Gefahren (z.B. Gruppendynamik und persönliches Leistungsvermögen) eine sichere Durchführung der Unternehmung nicht mehr zu gewährleisten ist. (Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung)
Die Abenteuerschule ist berechtigt, einen vereinbarten Termin einer Unternehmung zu ändern, wenn die äußeren Umstände (z.B. Wetter- und Umweltbedingungen) eine erfolgreiche Durchführung ausschließen. In diesem Fall wird ein Ausweichtermin vereinbart. Des Weiteren behalten wir uns vor, die Location der Unternehmung zu ändern. Bedingt ein Unfall oder plötzliche Erkrankung eines oder mehrerer Teilnehmer ein Abweichen von der geplanten Durchführung, haben Maßnahmen der Ersten Hilfe, die medizinische Versorgung oder Bergung Vorrang! Dies betrifft auch die Hilfeleistung an Dritten. Verletzungen oder Erkrankungen während der Unternehmung sind sofort, spätestens aber 12h nach Eintritt, dem verantwortlichen Leiter schriftlich unter Angabe der genauen Umstände und Benennung von Zeugen zu melden! Den Anweisungen der Tourenführer ist Folge zu leisten! Teil an der Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung beteiligt oder bereiten ihre eigene Verpflegung zu. Des Weiteren ist es aus tourtechnischen Voraussetzungen (im Biwak oder auf Lagerplätzen) nicht immer möglich, sanitäre Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Vollverpflegung. Der Teilnehmer wird von der Abenteuerschule im Rahmen der Unternehmung voll versorgt. Auf vorher bekannte Besonderheiten in den Ernährungsgewohnheiten der Teilnehmer (aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen z.B. Vegetarier) kann natürlich eingegangen werden. Der Umfang der Verpflegung wird auf die Erfordernisse der Unternehmung zugeschnitten.
5.Leistungen:
Verbindlich sind die im Angebot oder in der Reisebestätigung aufgeführten Leistungen! Änderungen müssen schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern akzeptiert werden!
6.Vertragsabschluss:
Mit der Anmeldung ( schriftlich , Fax, E-Mail ) stellt der Teilnehmer den Vertragsabschluss verbindlich in Aussicht. Verschieden Formulare stehen unter www.rh-abenteuercamp.de zum Download zur Verfügung. Nach der Bestätigung der Anmeldung durch die Abenteuerschule gilt der Vertrag als abgeschlossen! Die Bestätigung durch die A7.Bezahlung : Nach Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung sowie Rechnung durch die Abenteuerschule) ist der komplette Veranstaltungspreis fällig. Dieser ist zu überweisen. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Ausnahmen für diese Regelung bilden gesonderte Absprachen sowie Veranstaltungen, welche länger als 4 Monate im Voraus gebucht werden. In diesem Fall greift folgende Regelung: 14 Tage nach Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung sowie Rechnung durch die Abenteuerschule) wird eine Anzahlung von 25 % des vereinbarten Preises fällig. Diese ist fristgerecht zu überweisen. Der Restbetrag (75%) wird 14 Tage vor Unternehmungsbeginn ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig. Bankverbindung: Sparkasse Langen Seligenstadt Kontoinh.:RH Abenteuercamp Rafael Hilser Kontonummer: 0116311218 BLZ: 50652124 IBAN: DE46506521240116311218 BIC/SWIFT: HELADEF1SLS Verwendungszweck: Name des Teilnehmers/Rechnungsnummer
8.Rücktritt:
Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist nur schriftlich möglich und gilt ab dem Eingangsdatum bei der Abenteuerschule. Bei Rücktritt entstehen folgende Kosten: - bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn : 20 % des Veranstaltungspreises - 30. bis 14. Tag vor Beginn : 50 % des Veranstaltungspreises
8a Krankheit:
- Nichterscheinen bei Reisebeginn : 100% Bei Krankheit eines Teilnehmers entfallen diese Kosten sofern eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen wurde. Kann ein Ersatzteilnehmer gefunden werden wird nur eine Bearbeitungsgebühr fällig. Diese richtet sich nach den entstandenen Mehrkosten, beträgt jedoch mindestens 5% des Reisepreises. Die Abenteuerschule behält sich vor, den Ersatzteilnehmer von der Reise auszuschließen, sofern er nicht den jeweiligen Ansprüchen der Unternehmung genügt.
9.Haftung :
Das RH Abenteuercamp haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Sämtliche Haftungsverpflichtungen seitens der Abenteuerschule entfallen, wenn mittel- oder unmittelbar im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln Schädigungen von Teilnehmern, dritter Personen und Sachwerten entstehen sowie bei grob fahrlässigem Handeln. Keine Haftung übernimmt die Abenteuerschule für private Ausrüstung hinsichtlich Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Verschmutzung während der gesamten Unternehmung. Der Teilnehmer haftet für Beschädigungen oder Verlust der von der Abenteuerschule zur Verfügung gestellten Ausrüstung, wenn die Beschädigung oder der Verlust auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Benutzung zurück zu führen ist. Jeder Teilnehmer benötigt eine Krankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung sowie eine private Unfallversicherung. Außerdem empfehlen wir zusätzlich eine Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung
10.Bildmaterial:
Alles von der Abenteuerschule erstellte Bild- und Filmmaterial einer Unternehmung (auch mit Abbildung der Teilnehmer) steht der Abenteuerschule uneingeschränkt zu Verfügung, außer es wurden im Vorfeld andere Absprachen getroffen 14. Tag vor Beginn
11.Ausrüstung:
Wenn im Angebot oder in der Ausschreibung ein Verpackungsplan enthalten ist, muss die darin festgelegte Ausrüstung zu Beginn der Unternehmung bei jedem Teilnehmer vorhanden sein. Wenn die geforderte Ausrüstung nicht unentgeltlich von der Abenteuerschule zur Verfügung gestellt wird ( siehe Ausschreibung), kann sie bei der Abenteuerschule gemietet werden. Der Teilnehmer wird bei Ausgabe der Ausrüstung in die richtige Handhabung eingewiesen. Haftung für die geliehene Ausrüstung siehe Punkt „Haftung“.
12.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle Ansprüche gegen nicht vertragsgemäße Erbringung haben sie innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertraglichen Leistungen gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung enden sollte.
13.Unwirksamkeit
von einzelnen Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Abenteuerschule kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen!
herung bzw. Auslandskrankenversicherung sowie eine private Unfallversicherung. Außerdem empfehlen wir zusätzlich eine Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung
10.Bildmaterial:
Alles von der Abenteuerschule erstellte Bild- und Filmmaterial einer Unternehmung (auch mit Abbildung der Teilnehmer) steht der Abenteuerschule uneingeschränkt zu Verfügung, außer es wurden im Vorfeld andere Absprachen getroffen 14. Tag vor Beginn
11.Ausrüstung:
Wenn im Angebot oder in der Ausschreibung ein Verpackungsplan enthalten ist, muss die darin festgelegte Ausrüstung zu Beginn der Unternehmung bei jedem Teilnehmer vorhanden sein. Wenn die geforderte Ausrüstung nicht unentgeltlich von der Abenteuerschule zur Verfügung gestellt wird ( siehe Ausschreibung), kann sie bei der Abenteuerschule gemietet werden. Der Teilnehmer wird bei Ausgabe der Ausrüstung in die richtige Handhabung eingewiesen. Haftung für die geliehene Ausrüstung siehe Punkt „Haftung“.